Termine, Veranstaltungen, Angebote …

 


Münchner VGSD* Frühstück

Alle Selbstständigen und Gründer sind ganz herzlich eingeladen zum Münchner VGSD-Frühstück in Neuhausen. Mit unseren morgendlichen Treffen möchten wir Gründern und Selbstständigen eine weitere Möglichkeit bieten, sich miteinander auszutauschen. Wir erwarten ungefähr 25 Teilnehmer.

VGSD Frühstück im Januar

Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Mitgliedschaft im Verband keine Voraussetzung. Getränke und Speisen zahlt jeder selbst. Wir weisen darauf hin, dass bei diesem Treffen Fotos von den TeilnehmerInnen gemacht und für die Berichterstattung auf vgsd.de sowie in den sozialen Netzwerken genutzt werden.

Mehr unter …
https://www.vgsd.de/meetup/muenchner-vgsd-fruehstueck-7
Bitte rechtzeitig kostenlos mit E-Mail-Adresse anmelden. Danke!

* Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V.

 


Wohnen in München

Wohnung in München zu mieten oder kaufen gesucht.

Kontakt: gpwhg@bos24.de | 089 480680-03

 


Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) tritt in Kraft

Die Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr ist eine 1995 erlassene Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft zum Schutz der Privatsphäre von natürlichen Personen bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten.

Diese Richtlinie wurde überarbeitet und wird durch die EU-DSGVO (‪EU-Datenschutz-Grundverordnung‬) abgelöst. Die Vorgaben der europaweiten ‪Datenschutz-Grundverordnung‬ müssen ab 25. Mai 2018 umgesetzt sein.

  • Impressum und Datenschutzerklärung gehören auf jede Website. Fehlt eines der beiden Elemente, droht dem Seitenbetreiber eine Abmahnung.
  • Die Datenschutzerklärung muss mit einem Klick von jeder Unterseite einer Website aus erreichbar und eindeutig gekennzeichnet sein.

Ein jeder Websitebetreiber gilt als Diensteanbieter – unabhängig davon, ob er eine rein private Seite bzw. einen persönlichen Blog führt oder eine gewerbliche Homepage. Weiterhin bestimmt § 5 TMG, dass eine Impressumspflicht besteht. Diese greift bei rein privaten Websites nicht. Allerdings ist die Einschätzung einer Seite als „persönlich“ nicht klar definiert. Im Zweifel empfiehlt es sich daher, stets ein Impressum zu verfassen.

Empfehlenswerter Link https://www.e-recht24.de/datenschutzgrundverordnung.html
und ein kurzes Video (6:20) https://www.youtube.com/watch?v=silLzbcPAuo