Die DSGVO

Die Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr ist eine 1995 erlassene Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft zum Schutz der Privatsphäre von natürlichen Personen bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten.

Diese Richtlinie wurde überarbeitet und wird durch die EU-DSGVO (‪EU-Datenschutz-Grundverordnung‬) abgelöst. Die Vorgaben der europaweiten ‪Datenschutz-Grundverordnung‬ müssen ab 25. Mai 2018 umgesetzt sein.

  • Impressum und Datenschutzerklärung gehören auf jede Website. Fehlt eines der beiden Elemente, droht dem Seitenbetreiber eine Abmahnung.
  • Die Datenschutzerklärung muss mit einem Klick von jeder Unterseite einer Website aus erreichbar und eindeutig gekennzeichnet sein.
  • Es ist daher nicht erlaubt, die Datenschutzerklärung im Impressum unterzubringen. Experten empfehlen, die Hinweise zum Datenschutz und das Impressum getrennt aufzuführen.
  • Es ist möglich, die Hinweise zum Datenschutz und das Impressum auf derselben Seite zu platzieren, sofern der Link zu dieser eindeutig gekennzeichnet ist – z. B. mit der Formulierung „Impressum & Datenschutz“.

Ein jeder Websitebetreiber gilt als Diensteanbieter – unabhängig davon, ob er eine rein private Seite bzw. einen persönlichen Blog führt oder eine gewerbliche Homepage. Weiterhin bestimmt § 5 TMG, dass eine Impressumspflicht besteht. Diese greift bei rein privaten Websites nicht. Allerdings ist die Einschätzung einer Seite als „persönlich“ nicht klar definiert. Im Zweifel empfiehlt es sich daher stets ein Impressum zu verfassen.